Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Gastronomiebedarf Gröne und dem Kunden geregelt. Gastronomiebedarf Gröne verkauft und vermietet Gastronomieartikel ausschließlich an gewerbliche Kunden.

1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Gastronomiebedarf Gröne mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gastronomiebedarf Gröne ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.

1.4 Gastronomiebedarf Gröne behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die Gastronomiebedarf Gröne nicht veranlasst hat und auf die Gastronomiebedarf Gröne auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von Gastronomiebedarf Gröne sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber Gastronomiebedarf Gröne abzugeben. Angaben von Gastronomiebedarf Gröne über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den Internetseiten von Gastronomiebedarf Gröne oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung.

Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf grundrechtlichen Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum

vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.

2.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den Bestellbutton unterbreitet der Kunde ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden bei Gastronomiebedarf Gröne erhält der Kunde eine Bestätigung per E- Mail, die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen.

2.3 Gastronomiebedarf Gröne behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastronomiebedarf Gröne Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an Gastronomiebedarf Gröne herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands fallen keine zusätzlichen Versandkosten an (bei Inseln und Bergstationen frei Station Festland/Talstation). Die Versandkosten für andere europäische Länder können Ihnen vor Kaufabschluss auf Nachfrage mitgeteilt werden.

3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist Gastronomiebedarf Gröne berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Pay Pal, Kreditkarte oder Vorkasse.

3.4 Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung oder einem Mietverhältnis, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft über die SCHUFA oder CrifBürgel in Zusammenarbeit mit der First Debit GmbH, Am Hülsenbusch 23, 59063 Hamm auf der Basis mathematisch-statistischer

Verfahren ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos sowie der Bankeinzug erfolgen mit Abschluss der Bestellung.

3.6 Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Erhalt der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 EUR berechnet.

3.7 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3.8 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist Gastronomiebedarf Gröne berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

4. Erfüllungsort, Versand

4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Gastronomiebedarf Gröne.

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Gastronomiebedarf Gröne.

4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastronomiebedarf Gröne versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Gastronomiebedarf Gröne so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5. Lieferung

5.1 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Gastronomiebedarf Gröne eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Kann oder will der Kunde die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, kann Gastronomiebedarf Gröne sämtliche durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 30% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Gastronomiebedarf Gröne haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Gastronomiebedarf Gröne nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Gastronomiebedarf Gröne die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Gastronomiebedarf Gröne zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Gastronomiebedarf Gröne vom Vertrag zurücktreten.

5.5 Gastronomiebedarf Gröne ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Gastronomiebedarf Gröne ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt ein Jahr ab Lieferung.

6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Gastronomiebedarf Gröne nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

6.3 Auf Verlangen von Gastronomiebedarf Gröne ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Gastronomiebedarf Gröne die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.4 Bei Sachmängeln ist Gastronomiebedarf Gröne zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

6.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastronomiebedarf Gröne ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.6 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen Gastronomiebedarf Gröne.

6.7 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.8 Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

6.9 Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

7. Haftung

7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gastronomiebedarf Gröne, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

7.3 Haftet Gastronomiebedarf Gröne für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite hinterlegt hat, so gilt, dass Gastronomiebedarf Gröne nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Gastronomiebedarf Gröne sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von Gastronomiebedarf Gröne an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Gastronomiebedarf Gröne. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Gastronomiebedarf Gröne.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastronomiebedarf Gröne und Gastronomiebedarf Gröne erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Gastronomiebedarf Gröne eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Gastronomiebedarf Gröne. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Gastronomiebedarf Gröne,

soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Gastronomiebedarf Gröne an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Gastronomiebedarf Gröne ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastronomiebedarf Gröne ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Gastronomiebedarf Gröne abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Gastronomiebedarf Gröne einzuziehen. Gastronomiebedarf Gröne darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Gastronomiebedarf Gröne hinweisen und Gastronomiebedarf Gröne hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Gastronomiebedarf Gröne die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Gastronomiebedarf Gröne.

8.7 Gastronomiebedarf Gröne wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8.8 Tritt Gastronomiebedarf Gröne bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Gastronomiebedarf Gröne berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

9. Schadensersatzansprüche

9.1 Falls Gastronomiebedarf Gröne ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligt, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand bereits geliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Transportkosten sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Gastronomiebedarf Gröne unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

10.2 Gastronomiebedarf Gröne darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Gastronomiebedarf Gröne hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gastronomiebedarf Gröne und dem Kunden ist Landau in der Pfalz.

10.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.

Stand: 01.09.2021